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Vereinbarungen für die Nutzung der Schiessanlagen

Im Selgis sind Gastschützen und Vereinsmitglieder willkommen. Vereinsmitglieder können die Schiessanlagen nach einer Sicherheits-Instruktion selbständig nutzen. Für die Nutzung der einzelnen Schiessanlagen sind diese Zusatzvereinbarungen erforderlich.

Gastschützen schiessen aus Versicherungsgründen nur in Begleitung einer offiziellen Instruktionsperson (Vorstandsmitglieder, Personal, Büchsenmacherei) oder eines Vereinsmitgliedes, welches über die Grundvereinbarung  und die Zusatzvereinbarung(en) der zu benutzenden Schiessanlagen-teile(n) verfügt.